Finanzen, Geld & Kapital

Versicherungsdarlehen

Die Darlehensform Versicherungsdarlehen unterscheidet sich hauptsächlich von einem Annuitätendarlehen durch die Verrechnung der Tilgung. Bei einem herkömmlichen Wohnbaudarlehen verringert sich die Restschuld durch den Tilgungsanteil von Monat zu Monat kontinuierlich.

Bei einem Versicherungsdarlehen ist der Tilgungsträger eine kapitalbildende Lebensversicherung. Hier werden anstelle eines Tilgungsanteils Beiträge für eben diese kapitalbildende Lebensversicherung aufgewendet. Der Kredit bleibt über die gesamte Laufzeit gleich hoch und wird erst mit Ablauf der Versicherung in einem Betrag abgelöst. Diese Ablaufleistung war noch bis zum 31.12.2005 von der Steuer befreit. Im Rahmen des neu gestalteten Alterseinkünftegesetz müssen nach diesem Datum abgeschlossene Verträge hälftig mit deren Ertragsanteil bei Auszahlung versteuert werden.

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Zwar sind die Darlehenskonditionen bei einem Versicherungsdarlehen in der Regel etwas niedriger als beispielsweise bei einem Annuitätendarlehen, da jedoch diese Zinsen über die Gesamtlaufzeit auf den ursprünglichen Darlehensbetrag gezahlt werden müssen, und obendrein die nachgelagerte Besteuerung erfolgt, spielt die Finanzierungsform Versicherungsdarlehen im selbstgenutzen Bereich eine untergeordnete Rolle. Ob im Einzelfall diese Form der Finanzierung für Sie in Frage kommt, erläutere ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch.

Empfehlung für den Einsatz eines Versicherungsdarlehens

Im Gegensatz zum eigengenutzen Bereich sieht der Einsatz eines Versicherungsdarlehens im Bereich Vermietung aus. Möchten Sie beispielsweise als Kapitalanlage eine Wohnung erwerben, die Sie vermieten, kann das Versicherungsdarlehen durchaus Vorteile bieten. Die Zinsen für das Darlehen können komplett und vollständig steuerlich geltend gemacht werden. Bei der Wahl einer renditestarken Versicherung und entsprechendem persönlichen Steuersatz ist diese Finanzierungsform sicherlich dann erste Wahl.