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Hausratversicherung-Vergleich

Hausratversicherung vergleichen lohnt sich

Ein Hausratversicherung-Vergleich in regelmäßigen Abständen ist ebenso angebracht bis notwendig wie das Vergleichen der Kfz-Versicherung oder wie der Check des Immobiliendarlehens.

Die Anlässe zum Hausratversicherung-Vergleich sind durchaus vielfältig und oftmals auch anlassbezogen. Eine Hausratversicherung ist immer an den aktuellen Wohnsitz gebunden. Wird der gewechselt, muss auch die Hausratversicherung mit wechseln; der durchaus willkommene Anlass für den Hausratversicherung-Vergleich. Eine Grundlage für die Hausratversicherung ist die Größe des versicherten Wohnraumes gerechnet in m², eine andere die Versicherungssumme je m² Wohnfläche. Sie orientiert sich an dem Wert des Hausrates.

 

Was enthält die Hausratversicherung?

Leistungsumfang einerseits sowie Leistungsausschlüsse andererseits sind sogenannte harte Kriterien für den aussagefähigen Hausratversicherung-Vergleich. Versichert sein sollten auf jeden Fall die Gefahren Einbruchdiebstahl und Feuer, Leitungswasser, Sturm & Hagel sowie Vandalismus.

Doch dann wird es ernst mit der Hausratversicherung vergleichen. Bei den Unterkategorien zu den einzelnen versicherten Gefahren haben die Hausratversicherung ihre eigenen Stärken und Schwachstellen. Feuer und Leitungswasser sind weitgefasste Begriffe; sie bieten umgekehrt viel Spielraum zu positiven Leistungsergänzungen – oder auch nicht.

Für jede Hausratversicherung vergleichen gilt der Grundsatz, dass nur das versichert ist, was im Versicherungsschein sowie in den Allgemeinen und Besonderen Geschäfts- sowie Versicherungsbedingungen drinsteht. Der Umkehrschluss bedeutet, dass alles andere nicht versichert ist.

 

Versicherungsprämie ist wichtig – aber nicht alles

Gegenstand des Hausratversicherung-Vergleichs ist natürlich auch die Höhe der Versicherungsprämie, die jährlich oder ratenweise halb- beziehungsweise vierteljährlich gezahlt wird.

Zu den Nachlässen, die einen Hausratversicherung-Vergleich aus pekuniärer Sicht interessant bis lohnenswert machen, gehören der Laufzeitrabatt und der Bündelungsrabatt im jeweils zweistelligen Prozentbereich. Ein Ratenzuschlag wiederum lässt sich durch die jährliche Beitragszahlung komplett einsparen. An dieser Stelle kann mit einem kritischen Hausratversicherung-Vergleich durchaus ein hoher zwei- bis dreistelliger Jahresbetrag eingespart werden.

Der Bündelungsrabatt wird üblicherweise gewährt, wenn mehrere Versicherungen bei ein und demselben Versicherer bestehen. Durch diese Bündelung lassen sich die Personal- und Verwaltungskosten reduzieren; die damit verbundene Kosteneinsparung wird anteilig als Bündelungsrabatt an den Versicherten weitergegeben.

 

Elementarschadenversicherung – ein Muss

Die sich zunehmend wiederholenden Elementarschäden als Schäden, die durch das unmittelbare Einwirken der Natur verursacht werden, sind der Anlass zur Ergänzung der Standard-Hausratversicherung um die Versicherung für Elementarschäden. Zu den häufigen Schadensursachen gehören Starkregen und gebietsabhängig das Hochwasser.

Die Elementarschadenversicherung wird immer und ausschließlich mit einer Eigenbeteiligung je Schadensfall angeboten. Der Hausratversicherung-Vergleich zeigt auf einen Blick, ob der Selbstbehalt 500 oder 1000 Euro beträgt oder ob er noch höher ist. Die Eigenbeteiligung wiederum muss in Relation zur Höhe des Versicherungsbeitrages sowie zur Versicherungsleistung gesetzt werden.

 

Zahlen und Inhalte vergleichen

Als Resümee bleibt festzuhalten, dass der sorgfältige Hausratversicherung-Vergleich ein Mix aus dem Versicherungsinhalt und der Beitragshöhe ist. Der Vergleichsrechner ist geradezu ideal zum zahlenmäßigen Hausratversicherung-Vergleich. Doch das ist nur die eine Seite der Medaille. Die andere sind alle Vertragsinhalte mit ihren Versicherungsleistungen. Hier darf auf den Blick in das Kleingedruckte nicht verzichtet werden.

Dem Versicherten sollte bewusst sein, dass der Hausratversicherung „nicht sein Freund und Helfer“, sondern eine gewinnorientierte Kapitalgesellschaft ist. Gezahlt wird ausschließlich und nur dann, wenn alle Voraussetzungen für den versicherten Leistungsfall vorliegen – was in jedem Leistungsfall aufs Genaueste geprüft wird.