Deutschland hat nach eigenen Angaben eines der besten Gesundheitssysteme weltweit. Zwar ist auf der einen Seite die medizinische Versorgung sehr gut. Auf der anderen Seite müssen Patienten allerdings zunehmend häufig zumindest Zuzahlungen leisten, wenn sie bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen möchten. Deshalb passiert es in der Praxis immer öfter, dass Gesundheitskosten finanziert werden müssen. Wie das passieren kann, um welche Ausgaben es sich handelt und welche Alternativen existieren, darauf möchten wir im folgenden Beitrag näher eingehen.
Wie ist das Krankenversicherungssystem in Deutschland geregelt?
Eine Besonderheit besteht in Deutschland darin, dass das Krankenversicherungssystem nicht einheitlich wie in vielen Ländern ist, als dass es ausschließlich eine gesetzliche Krankenversicherung geben würde. Stattdessen haben viele Bürger hierzulande mehrere Optionen, wie sie sich grundsätzlich gegen Ausgaben im Gesundheitsbereich absichern, nämlich:
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Private Krankenversicherung
- Private Krankenzusatzversicherungen
Grundsätzlich existiert in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht, sodass jeder Bürger sich versichern muss. Die meisten Menschen haben nicht die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, sondern müssen sich für eine gesetzliche Krankenkasse entscheiden. Oftmals ist es dann sinnvoll, zumindest in einigen Bereichen durch eine private Krankenzusatzversicherung den Schutz zu erweitern. Unabhängig davon, für welche Art von Krankenversicherung Sie sich entscheiden, kann es in der Praxis häufiger passieren, dass Sie einen Teil von Behandlungs-, Diagnose- und Materialkosten selbst tragen müssen.
Welche Gesundheitskosten im medizinischen Bereich gibt es?
Im Gesundheitsbereich kann es eine Reihe von Kosten geben, die grundsätzlich nicht vollständig durch die entsprechende Krankenkasse übernommen werden. Häufig geht es dabei zwar nur um Beträge von weniger als 50 Euro, beispielsweise um Verbandsmaterial, Zuzahlungen zu Arzneimitteln oder frei verkäufliche Medikamente. Manche Ausgaben erstrecken sich allerdings deutlich in den vier-, manchmal sogar in den fünfstelligen Bereich. Entweder übernimmt die Krankenkasse dann lediglich einen Teil oder manchmal beteiligt sie sich auch gar nicht an den Kosten. Das kann zum Beispiel für die folgenden Aufwendungen im Gesundheitsbereich passieren:
- Zahnersatz
- Hochwertigere Zahnbehandlungen
- Moderne Diagnoseverfahren
- Kinderwunschbehandlung
- Medizinische Hilfsmittel
Das klassische Beispiel für Gesundheitskosten, die selten in vollem Umfang von der Krankenversicherung getragen werden, sind Kosten für den Zahnersatz. Hier sind insbesondere die gesetzlich Krankenversicherten betroffen, denn die Erstattung im Rahmen eines Festzuschusses beläuft sich oft – je nach Maßnahme – nur auf 25 bis 50 Prozent. Spätestens dann müssen immer mehr Bürger überlegen, wie sie die entsprechenden Gesundheitskosten finanzieren können.
Gesundheitskosten finanzieren: Welche Optionen gibt es?
Im Überblick sind es vorrangig die folgenden Optionen, die Ihnen als Patient zur Verfügung stehen, wenn Sie bestimmte Gesundheitskosten nicht ausschließlich aus der eigenen Tasche zahlen können, sondern zumindest eine Teilfinanzierung vornehmen müssen. Die Möglichkeiten sind:
- Dispositionskredit beanspruchen
- Ratenkredit aufnehmen
- Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Arzt treffen
Das sind die drei am häufigsten genutzten Varianten, wenn zum Beispiel Beträge zwischen einigen Hundert und mehreren Tausend finanziert werden müssen. Lassen Sie uns auf die einzelnen Optionen jetzt etwas näher eingehen, da sie dazu beitragen können, vielleicht auch Ihre Gesundheitsausgaben zu finanzieren.
Option 1: Dispositionskredit in Anspruch nehmen
Die meisten Bundesbürger mit einem Girokonto nutzen von Zeit zu Zeit oder sogar regelmäßig einen Dispositionskredit. Dieser Kreditrahmen beläuft sich häufig auf das dreifache, monatliche Nettoeinkommen. Manchmal ist der Dispositionskredit ausgeschöpft, manchmal wird er auch gar nicht in Anspruch genommen. Gut geeignet ist er dann zur Finanzierung von Gesundheitskosten, wenn sich diese durchschnittlich im Bereich von einigen Hundert bis wenigen Tausend Euro bewegen. Dann reicht der Dispositionskredit häufig bereits aus, wenn Sie die Ausgaben zum Beispiel durch die nächsten Monatseinkommen wieder herein bekommen.
Sie sollten allerdings darauf achten, dass Sie den Dispositionskredit nicht für größere Gesundheitsausgaben nutzen, die sich zum Beispiel im mittleren bis höheren vierstelligen Bereich bewegen. Der Grund besteht darin, dass der Dispositionskredit verhältnismäßig teuer ist. Dann wäre es die bessere Option, sich zum Beispiel für einen Ratenkredit der Bank zu entscheiden. Das ist gleichzeitig auch die zweite Option, wie Sie Ihre Gesundheitskosten finanzieren könnten.
Option 2: Ratenkredit der Bank
Der Ratenkredit ist eine Art Allzweckwaffe, wenn es um viele Finanzierungsanlässe geht. Das ist vor allem auf die Konditionen zurückzuführen, denn dort bietet der Ratenkredit eine große Flexibilität. Das gilt sowohl für die möglichen Darlehenssummen, die Laufzeiten als auch sonstige Konditionen, die häufig wie folgt aussehen:
- Darlehenssumme: 3.000 bis 75.000 Euro
- Laufzeiten: 6 bis 72 Monate
- Monatliche Rate: oft ab 50 Euro
Der Ratenkredit eignet sich insbesondere für Gesundheitskosten im mittleren bis höheren vier- oder sogar fünfstelligen Bereich. Wenn es allerdings nur um wenige Hundert Euro geht, ist der Ratenkredit für gewöhnlich nicht praktikabel, da er meistens eine Mindestdarlehenssumme zwischen 2.500 und 5.000 Euro beinhaltet. Dann steht eventuell noch eine dritte Option zur Verfügung, nämlich eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Arzt zu treffen.
Option 3: Ratenzahlungsvereinbarung mit dem behandelnden Arzt
Bei zu finanzierenden Gesundheitskosten geht es für gewöhnlich nicht um die sogenannten IGeL-Leistungen, da sich diese in aller Regel zwischen 20 bis 150 Euro bewegen. Solche Summen müssen für gewöhnlich nicht finanziert werden. Stattdessen sind es größere Gesundheitsausgaben, bei denen Sie über eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Arzt nachdenken. Immer mehr Mediziner stellen diese Option zur Verfügung, insbesondere folgende Fachärzte:
- Zahnärzte inklusive Kieferchirurgen und Kieferorthopäden
- Schönheitschirurgen
- Orthopäden
- Kinderwunschbehandler
- Augenärzte
Bei diesen Fachärzten kann es öfter zu Gesundheitskosten kommen, die von der (gesetzlichen) Krankenkasse zumindest nicht vollständig übernommen werden. Das gilt zum Beispiel für Kinderwunschbehandlungen, Zahnersatz und sonstige Behandlungen beim Zahnarzt, Kieferorthopäden oder Kieferchirurgen sowie natürlich Maßnahmen, die in den Bereich der Schönheitschirurgie fallen. In einigen Fällen kann eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Arzt helfen.
In dem Fall erhalten Sie natürlich nicht wie bei einem Ratenkredit Geld ausgezahlt. Stattdessen einigen Sie sich mit dem Mediziner, dass Sie den jeweiligen Rechnungsbetrag in monatlichen Raten zahlen dürfen. Das kann zum Beispiel so aussehen, dass Sie für eine Zahnersatzbehandlung insgesamt 3.800 Euro zahlen müssen und sich mit dem Zahnarzt darauf einigen, dies in zwölf monatlichen Raten mit jeweils 340 Euro zu tun.
Manchmal hat die Ratenzahlungsvereinbarung den Vorteil, dass eventuell keine Zinsen oder nur ein relativ geringer Zinssatz berechnet werden. Immerhin wollen die meisten Mediziner nicht zusätzlich Geld mit der Ratenzahlungsvereinbarung verdienen, sondern sie generieren ihre Einnahmen in erster Linie aus den Behandlungs- und Materialkosten, die dem Patienten in Rechnung gestellt werden. Ob letztendlich die Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Mediziner oder Bankkredit sinnvoller ist, sollten Sie stets im Einzelfall prüfen. Zudem sind nicht alle Ärzte zu einer solchen Vereinbarung bereit.
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