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Nachhaltige Absicherung vor Margin Calls im Online Trading


Absicherung vor Margin Calls
Absicherung vor Margin Calls

Trading ist mit einem nicht unerheblichen Risiko verbunden  -wer aktiv mit Devisen handelt, ist sich dessen (hoffentlich) bewusst. Das potenzielle Ausmaß finanzieller Schäden ist allerdings nicht immer gleich und variiert je nach Market Maker und dem bei diesem unterhaltenen Handelskonto und auch den Details abgeschlossener Geschäfte.

Der Forexmarkt bietet aufgrund seiner nahezu unendlichen Liquidität die Möglichkeit, Risiken zielgenau zu kontrollieren. Dennoch soll an dieser Stelle kurz das Augenmerk auf einige Details gelenkt werden, deren Kenntnis aus Gründen des Selbstschutzes notwendig ist.

Wenn die Beleihung des Depots / Kontos auf Grund eines gesunkenen Werts des Portfolios platzt, muss der Anleger Geld nachschießen – das nennt man Margin Call. In diesem Beitrag zeigt die Redaktion, wie ein solcher Margin Call in der Praxis nachhaltig und effektiv verhindert werden kann.

Margin Call: Nachschusspflicht für Trader

Der Margin Call ist das, was Trader am meisten fürchten: Der Market Maker fordert den Investor auf, unverzüglich liquide Mittel auf sein Handelskonto zu transferieren, da die offenen Positionen nicht mehr in ausreichendem Maße gedeckt sind. Eine Zwangsliquidation und ein daraus resultierender negativer Kontostand sind dabei durchaus im Bereich des Möglichen.

Market Maker werden in aller Regel dann Positionen ohne Auftrag des Kontoinhabers glattstellen, wenn das Konto ansonsten Gefahr läuft, unterdeckt zu sein. Im Normalfall kommt es folglich nicht zu einem Verlust, der die eingesetzten Mittel überschreitet. In besonderen Marktsituationen kann es allerdings im schlimmsten Fall zu einer Glattstellung kommen, die zu einem Negativsaldo führt. Zwar ist wie bereits angesprochen insbesondere im FX-Handel kaum mit derartigen Liquiditätsrisiken zu rechnen – ausschließen sollten Investoren ein solches Szenario allerdings nicht.

Die hohen Hebel, die im Devisenhandel eingesetzt werden, bergen hier eine Gefahr mit zwar nur geringer Eintrittswahrscheinlichkeit, aber großem potenziellen Schaden: Kann eine mit hundertfachem Hebel unterhaltene Position erst zu einem Kurs glattgestellt werden, der zwei Prozent unter dem Einstand notiert, beläuft sich der Verlust auf das doppelte des Einsatzes, wobei eventuelle Sollzinsen noch nicht berücksichtigt sind.

Die Verlustbegrenzung durch Stopp-Loss-Orders hilft im Extremfall dabei wenig: Eine solche Order versteht sich als offene Marketorder, die bei Erreichen des festgelegten Kursniveaus ausgelöst und zum nächstbesten Kurs ausgeführt wird. Anleger sollten dabei immer die Möglichkeit berücksichtigen, dass der Spread vom Market Maker jederzeit ausgeweitet werden kann. Treffen einige unglückliche Umstände zusammen, kann allein dadurch bereits ein erheblicher Schaden entstehen.

Garantierter Stopp und Airbag-Trading im Check

Wer sich und sein Vermögen nicht den beschriebenen existenziellen Bedrohungen ausgesetzt sehen will, kann durch die Wahl eines geeigneten Market Makers sowie durch bestimmte Orderzusätze das Risiko eliminieren. Einige Handelsplattformen, wie beispielsweise die von ABN Amro Marketindex, schließen einen Verlust, der über das auf dem Konto befindliche Kapital hinausgeht, kategorisch aus.

Der Kontostand kann beim „Airbag-Trading“ (so bezeichnet es ABN) nie unter Null fallen. Das gilt im Fall der Niederländer auch für etwaige Unterkonten, so dass eine Aufteilung des Kontoguthabens und damit deren Sicherung vor Verlusten auf jeweils anderen Unterkonten möglich ist. Einige Anbieter, wie der britische Market Maker CMC Markets, bieten auch garantierte Stopp-Loss-Orders an. Hier wird durch den Handelspartner garantiert, dass eine Position zum gewünschten Kurs auch tatsächlich glattgestellt wird – unabhängig vom Marktverlauf. Die Gebühren für derartige Orderzusätze können allerdings sehr hoch ausfallen.

Fazit: Wer ein Marginkonto eröffnet, sollte sich vor Aufnahme der Handelsaktivitäten darüber gewahr werden, welches (potenzielle) Verlustrisiko zu tragen ist. Ein Blick in die Vertragsbedingungen und die Risikohinweise, die obligatorisch jedem Kontoinhaber zur Verfügung gestellt werden, kann hier weiterhelfen. Bei Verlusten, die durch das Verschulden des Market Makers zustande kommen, haftet dieser in der Regel selbst und muss dem Anleger seinen Schaden zurückerstatten. Details hierzu sind ebenfalls den Vertragsbedingungen jedes einzelnen Anbieters zu entnehmen.

Auch wenn die hier angestellten Überlegungen sicherlich in den Extrembereich der Risikokalkulation gehören, sollten sie nicht vollständig ignoriert werden.

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