Schwierige Finanzen? Girokonto ohne Schufa & P-Konto
Bei Beantragung eines Girokontos ohne Schufa findet keine Schufa-Abfrage statt. Das Konto kann jedermann beantragen. Die Konten ohne Schufa werden jedoch im Guthaben geführt – Überziehungen sind hier nicht möglich.
Viele Banken lehnen die Eröffnung eines Girokontos ab, wenn Sie über eine schlechte Bonität bzw. eine negative Schufa-Auskunft verfügen. Für die Bank stellt eine schlechte Bonität immer das Risiko dar, dass der Kunde das Konto letztendlich überzieht und es später nicht mehr ausgleichen kann. Als Kunde bleibt Ihnen dann nur noch die Möglichkeit, eine Girokonto auf Guthabenbasis bzw. ein Konto ohne Schufa-Abfrage zu beantragen. Letzteres wird von einigen wenigen Direktbanken angeboten.
In der Regel sind bei einem Girokonto ohne Schufa weder Dispokredit noch Überziehungen möglich, die Kontoführungsgebühren sind jedoch meist relativ hoch. Maestro-/EC-Karten gibt es zum Konto dazu, Kreditkarten jedoch nur auf Prepaid-Basis.
Girokonto ohne Schufa und Mindesteingang
Für ein Girokonto ohne Schufa ist kein Mindestgeldeingang erforderlich, das Konto muss allerdings stets im Guthaben geführt werden. Auch wenn keine Schufa-Abfrage erfolgt, wird die Eröffnung des Kontos an die Schufa gemeldet.
Voraussetzungen für ein Girokonto ohne Schufa:
- Mindestalter 18 Jahre
- Wohnsitz in Deutschland
- Internetzugang, denn das Konto wird online geführt
Das Konto ohne Schufa können Sie in wenigen Minuten online eröffnen. Dazu müssen Sie lediglich das Antragsformular auf der Website der entsprechenden Bank (siehe unseren Vergleich) ausfüllen, es ausdrucken und unterschreiben. Bei einigen Banken kann das zur Legitimierung notwendige Post-Ident-Formular mit ausgedruckt werden, falls nicht, erhalten Sie es in jeder Postfiliale.
Mit Ihren Unterlagen gehen Sie zur Post und weisen sich dort mit Ihrem Personalausweis aus. Der Schalterbeamte füllt das Post-Ident-Formular aus und leitet es zusammen mit Ihren Unterlagen an die Bank weiter. Innerhalb von wenigen Tagen erhalten Sie von der Bank den Zugang für das Online-Banking, eine Bank- bzw. Maestrokarte sowie zeitversetzt eine PIN für Ihr Girokonto ohne Schufa.
P-Konto: Das pfändungssichere Girokonto
Ein P-Konto ist ein Konto mit Pfändungsschutz. Insbesondere für Personen in prekären finanziellen Situationen ist dies eine sehr gute Lösung. Ein P-Konto muss jedoch nicht zwingend als komplett neues Konto eröffnet werden.
Alternative zur Eröffnung eines P-Kontos
Neben der Möglichkeit, ein P-Konto zu eröffnen, können Sie – falls Sie noch ein Girokonto oder Guthabenkonto besitzen – dieses in ein P-Konto umwandeln lassen. Leider erheben die meisten Banken für ein P-Konto deutlich höhere Gebühren, als für reguläre Konten.
Umwandlung des bisherigen Girokontos in ein P-Konto
Die Reform des Kontopfändungsschutzes ermöglicht es Ihnen, Ihr bisheriges Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Ihre Kontodaten bleiben dabei bestehen, Ihr Konto erhält lediglich den Vermerk „P-Konto“ und wird ganz normal weitergeführt. Bei Eingang einer Kontopfändung tritt automatisch der Pfändungsschutz ein.
Wenn Sie Ihr Girokonto bei einer Filialbank haben, können Sie die Umwandlung in ein P-Konto persönlich vor Ort beantragen. Besteht Ihr Konto bei einer Direktbank, beantragen Sie die Umwandlung telefonisch, schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg. Die Bank ist dazu verpflichtet, Ihr Girokonto binnen vier Werktagen umzuwandeln. Diese Änderung/Eröffnung des Pfändungsschutzkontos wird allerdings der Schufa gemeldet.
Große Guthaben dürfen Sie auf dem P-Konto bei vorliegender Kontopfändung nicht anhäufen, da der Freibetrag bei 1.045,04 Euro im Monat liegt. Durch Vorlage entsprechender Nachweise ist die Erhöhung des Freibetrages möglich (z.B. Kindergeld, einmalige Sozialleistungen und Unterhaltspflichten; siehe Pfändungsfreibeträge).
Beantragung eines P-Kontos
Ein P-Konto können Sie bei jeder Bank beantragen. Dazu benötigen Sie außer Ihrem Personalausweis keine weiteren Unterlagen. Falls Sie jedoch Arbeitslosengeld-II-Empfänger sind, Kindergeld oder Unterhalt erhalten bzw. unterhaltspflichtig sind, müssen Sie vorab beim Gericht die Erhöhung des pfändungsfreien Betrages beantragen und der Bank anschließend bei Eröffnung die Bescheinigung des Gerichts vorlegen.
Zum Eröffnen des P-Kontos erhalten Sie eine normale Girocard zum bargeldlosen Bezahlen in Geschäften. Eine Kreditkarte erhalten Sie als Inhaber eines Pfändungsschutzkontos jedoch nicht.