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Was muss ich rund um die gesetzliche Rente wissen?


Die gesetzliche Rentenversicherung (auch „GRV“ genannt) ist Teil des Sozialversicherungssystems der Bundesrepublik Deutschland und dient primär der Altersvorsorge von Beschäftigten (also von Arbeitnehmern, Mini- und Midi-Jobbern). Das Gesetz hinter der gesetzlichen Rentenversicherung geht bereits auf das Jahr 1889 zurück, in welchem das „Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung“ den Startschuss dafür bildete. Aktuell zahlen in Deutschland rund 56,70 Millionen Beitragszahler in die gesetzliche Rente ein. Sie stellt damit das mit großem Abstand umfangreichste Altersvorsorgekonstrukt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland dar. Dem stehen rund 26,07 Millionen Rentnerinnen und Rentner gegenüber, die momentan Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Wer in Deutschland einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht (Arbeitnehmer, Auszubildende, Publizisten, Künstler, Wehrdienstleistende, Teilzeitjobber usw.), muss gemäß §§ 1 bis 7 SGB VI rentenversichern. Für Sie als potenziellen Arbeitnehmer führt daher kein Weg an der gesetzlichen Rente vorbei. Doch, wie genau berechnet sich diese und welche Arten der gesetzlichen Rente gibt es? Der nun folgende Artikel soll hier etwas Licht ins teilweise undurchschaubare Dunkel der gesetzlichen Rentenversicherung bringen.

 

Was ist überhaupt die gesetzliche Rente[nversicherung]?

 

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in Deutschland zur Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung verpflichtet. Hierfür wird diesen ein festgelegter, prozentualer Beitrag vom Bruttoeinkommen einbehalten – und zwar Monat für Monat. Dieser Beitrag wird auch als „Rentenbeitrag“ bezeichnet und beziffert sich de facto (Stand: November 2021) auf 18,60 Prozent des Bruttolohns. Davon tragen Sie als potenzieller Arbeitnehmer allerdings nur die Hälfte – und zwar exakt 9,30 Prozent. Die restlichen 9,30 Prozent werden von Ihrem Arbeitgeber übernommen. Die gesetzliche Rente ist eine umlagefinanzierte Altersvorsorge. Das heißt, dass die Beitragszahler die Beitragsnehmer finanzieren. Begünstigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das gesetzliche Ruhestandsalter erreichen und damit begünstigt für den Erhalt von Rentenzahlungen werden. Als Ruhestandsalter gelten – je nach individuellem Geburtsjahr – die folgenden Lebensalter:

 

  • 63 Jahre für Beschäftigte, die vor 1953 geboren wurden
  • 63 Jahre plus jeweils 2 Monate pro Kalenderjahr bis 1964
  • 67 Jahre für Beschäftigte, die nach 1964 geboren wurden

 

Ab den genannten Lebensaltern erhalten Sie dann gesetzliche Rentenzahlungen in Form einer Altersrente. Diese sollen dazu dienen, ihren ab da fortlaufenden Lebensunterhalt aus Rentenzahlungen zu bestreiten, wodurch Sie im Idealfall keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen müssen.

 

Gibt es unterschiedliche Rentenarten?

 

Vielerorts wird die gesetzliche Rente[nversicherung] einzig und allein mit der Altersrente in Verbindung gebracht, doch das stimmt nicht! Denn die gesetzliche Rente sichert mehrere Risiken ab:

 

  • das Altersrisiko
  • das Erwerbsunfähigkeitsrisiko
  • das Todesrisiko

 

Daher gibt es neben der Altersrente beispielsweise noch die Erwerbsunfähigkeitsrente [EU-Rente], die Witwenrente oder die Waisenrente. Damit dient die Rente nicht nur der finanziellen Versorgung im Alter, sondern auch der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen. Die unterschiedlichen Rentenarten möchten wir Ihnen innerhalb der nun folgenden Unterabschnitte gern einmal näher vorstellen.

 

Altersrente

 

Für den Erhalt der Altersrente müssen Sie zunächst die oben genannten Regelaltersgrenzen erreichen (aktuell zwischen 63 und 67 Jahren Lebensalter). Theoretisch können Sie aber auch abseits dieser Regelung in Altersrente gehen, insofern Sie 45 Beitragsjahre lang in die gesetzliche Rente eingezahlt haben. Auch die Altersrente kann wiederum in verschiedene Formen unterteilt werden:

 

  • in die Regelaltersrente
  • in die Altersrente für langjährige Versicherte
  • in die Altersrente für besonders langjährige Versicherte
  • in die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Versicherte
  • in die Altersrente für Frauen

 

Maßgeblich für den Erhalt der Altersrente sind die Wartezeiten (mit denen die Beitragsjahre gemeint sind), die zwischen 35 und 45 Jahren liegen.

 

Erwerbsunfähigkeitsrente [EU-Rente]

 

Etwa 1,80 Millionen Menschen in Deutschland erhalten de facto die Erwerbsunfähigkeitsrente [EU-Rente], bei der es sich um eine finanzielle Absicherung Ihrer Arbeitskraft handelt. Sollten Sie beispielsweise im Zuge eines Unfalls oder einer schweren Krankheit erwerbsunfähig werden, so sind Sie fortan zum Erhalt einer EU-Rente befähigt. Die EU-Rente gliedert sich in verschiedene Abstufungen:

 

  • teilerwerbsgemindert
  • vollerwerbsgemindert
  • befristet erwerbsgemindert

 

Für den Erhalt der EU-Rente müssen bei der Deutschen Rentenversicherung unter anderem medizinische Gutachten eingereicht werden. Außerdem darf das Regeleintrittsalter für die gesetzliche Rente noch nicht erreicht sein.

 

Witwenrente/Waisenrente

 

Eine weitere Form der Rentenzahlung stellt die Witwen- oder Waisenrente dar, die die Hinterbliebenen von verstorbenen Rentenbeitragszahlern erhalten. Zu unterscheiden gilt es dabei in folgende Unterarten:

 

  • kleine Witwen-/Waisenrente (entspricht zu 25 Prozent der EU-Rente des Verstorbenen für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten)
  • große Witwen-/Waisenrente (entspricht 55 Prozent der EU-Rente des Verstorbenen, wenn dieser mindestens 45 Jahre alt war oder ein erziehungspflichtiges oder pflegebedürftiges Kind hatte)

 

Die große Witwen-/Waisenrente wird gezahlt, solang die Hinterbliebenen nicht neuverheiratet sind, beziehungsweise bis diese das Erwachsenenalter erreicht haben (18 Jahre, beziehungsweise bis maximal 27 Jahre, insofern in Ausbildung).

 

So berechnet sich die Höhe der gesetzlichen Rente

 

Die Höhe der gesetzlichen Rente ist von vielerlei Faktoren abhängig und damit in jedem Fall sehr individuell. Da diese per Umlageverfahren finanziert wird, ist diese vom jeweiligen Lohn- oder Gehalt abhängig, welches Sie als potenzieller Beitragszahler in das Rentensystem einzahlen. Weiterhin spielt auch die Dauer der Einzahlungen eine wichtige Rolle. In den nun folgenden Unterabschnitten erfahren Sie wiederum mehr darüber, nach welchen Kriterien und Berechnungsmodellen Sie Ihre individuell zu erwartenden Rentenzahlungen berechnen können.

 

Rentenniveau

 

Das Rentenniveau zeigt die Durchschnittsrente im Verhältnis zu Ihrem letzten, durchschnittlichen Nettoeinkommen auf. Es handelt sich dabei um die durchschnittliche Rente, die Sie im Vergleich zu Ihrem letzten, monatlichen Nettoeinkommen nach 45 Beitragsjahren im Schnitt bekommen. Das aktuelle Rentenniveau (Stand: 2020) beträgt 48,20 Prozent und ist seit Jahren rückläufig, da immer weniger Beitragszahler immer mehr Beitragsnehmer finanzieren müssen. Experten rechnen bis zum Jahre 2034 mit einem weiteren Absinken des aktuellen Rentenniveaus auf dann nur noch 46 Prozent.

 

Beitragsbemessungsgrenzen

 

Unter dem Begriff „Beitragsbemessungsgrenze“ ist die einkommenstechnische Höchstgrenze zu verstehen, auf die prozentuale Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Diese beträgt in den alten Bundesländern momentan 7.100 Euro Bruttomonatslohn, beziehungsweise 6.700 Euro Bruttomonatslohn in den neuen Bundesländern. Einkommen, die darüber hinaus erzielt werden, müssen nicht gesetzlich rentenversichert werden. Dies bedeutet für Sie als potenziellen Rentenbezieher aber auch, dass die grundsätzlichen Rentenansprüche – unabhängig vom erzielten Verdienst – nach oben hin gedeckelt sind.

 

Entgeltpunktesystem

 

Dreh- und Angelpunkt der Berechnung Ihrer individuellen Rentenansprüche ist das sogenannte „Entgeltpunktesystem“. Jene Entgeltpunkte sammeln Sie im Verlauf Ihres Berufslebens bis zum Renteneintritt an. Ein solcher „Rentenpunkt“ ist aktuell 34,19 Euro Renteneinkommen pro Monat in Westdeutschland, beziehungsweise 33,47 Euro in Ostdeutschland, wert. Wie viele Rentenpunkte Sie erhalten, das hängt von dem von Ihnen erzielten Bruttoeinkommen ab. Um einen Rentenpunkt pro Kalenderjahr anzusammeln, müssen Sie mindestens das deutsche Durchschnittsgehalt in Höhe von 41.541 Euro in den alten Bundesländern, beziehungsweise 39.338 Euro in den neuen Bundesländern verdienen. Die im Verlauf Ihres Berufslebens so gesammelten Rentenpunkte werden dann mit der Anzahl Ihrer Beitragsjahre multipliziert und ergeben [als grobe Faustformel] so Ihr individuelles Renteneinkommen (brutto).

 

Rentenformel

 

Die konkrete Berechnung Ihrer individuell zu erwartender Rente folgt einer detaillierten Rentenformel:

 

[E] x [Z] x [R] x [A] = monatliche Bruttorente

 

[E] entspricht dabei den oben genannten, gesammelten Rentenpunkten

[Z] entspricht dem „Zugangsfaktor“, also einem Korrekturfaktor, der sich an dem zu erbringenden Beitragszeitraum (45 Jahre) orientiert. Werden diese nicht erreicht, so wird der Korrekturfaktor pro Monat um 0,30 Prozentpunkte (beziehungsweise 3,60 Prozent pro Jahr) reduziert.

[R] entspricht dem „Rentenart-Faktor“, welcher bei der Altersrente den Wert (1,00), bei der Witwen-/Waisenrente den Wert (0,55), beziehungsweise bei EU-Rente den Wert (0,50) annimmt.

[A] entspricht zu guter Letzt dem Rentenwert eines Rentenpunkts (wie oben beschrieben), welcher regelmäßig angepasst wird

 

Beispielrechnungen

 

Anbei einmal zwei Beispielrechnungen, die die Berechnung der zu erwartenden Rente praktisch [und vereinfacht] aufzeigen sollen:

 

Arbeitnehmer A verdient in Westdeutschland genau 40 Jahre lang das deutsche Durchschnittseinkommen und geht dann in Rente. Nach der obigen Rentenformel erhält dieser genau 1.121,43 Euro (40 x 0,82 x 1,00 x 34,19 Euro) Rente (brutto).

 

Arbeitnehmer B verdient in Ostdeutschland genau 45 Jahre lang 90 Prozent des deutschen Durchschnittseinkommens und geht dann in Rente. Nach der obigen Rentenformel erhält dieser genau 1.506,15 Euro (45 x 1,00 x 1,00 x 33,47 Euro) Rente (brutto).

 

Gibt es die gesetzliche Rente auch für Selbstständige oder Freiberufler?

 

Zwar gilt die gesetzliche Versicherungspflicht in puncto Rentenversicherung an sich nur für Arbeitnehmer, jedoch gibt es auch unter Selbstständigen einige Ausnahmen, die der Versicherungspflicht unterliegen. Hierunter fallen folgende Arten von Selbstständigen:

 

  • Bäcker
  • Tennislehrer
  • Autoren
  • Schauspieler
  • Augenoptiker
  • Hebammen
  • Schauspieler

 

Im Gegensatz zu reinen Arbeitnehmern müssen die genannten Pflichtversicherten aber den kompletten Rentenbeitrag in Höhe von 18,60 Prozent des erzielten Einkommens schultern. Darüber hinaus können sich auch Freiberufler oder nicht-pflichtversicherte Selbstständige rentenversichern. Alternativ kommen noch private Rentenversicherungen oder fondsgebundene Rentenversicherungen infrage, die wir in den folgenden Unterabschnitten einmal kurz und bündig erklären möchten.

 

Private Rentenversicherung

 

Bei einer privaten Rentenversicherung zahlen Sie festgelegte Beiträge in Ihre Rentenversicherung ein und erhalten ab einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt die vordefinierten Rentenzahlungen. Zwischenzeitlich wird das Kapital entweder von der Versicherungsgesellschaft aufbewahrt oder kapitalerhaltend in verschiedene, festverzinsliche Wertpapiere wie zum Beispiel Festgeldanlagen, Anleihen usw. investiert.

 

Fondsbasierte Rentenversicherung

 

Bei einer fondsbasierten Rentenversicherung investiert die jeweilige Versicherungsgesellschaft das von Ihnen im Rahmen des Rentenversicherungsvertrags eingezahlte Kapital in Aktien- oder Mischfonds. Dadurch soll eine Kapitalsteigerung erzielt werden. Von der Funktionsweise her ähneln derartige, fondsgebundene Rentenversicherungen klassischen Aktien- oder ETF-Sparplänen. Sobald der vertraglich vereinbarte Zeitpunkt erreicht ist, erhalten Sie regelmäßige Rentenzahlungen von der Versicherungsgesellschaft ausbezahlt.

 

Wann und wie wird die gesetzliche Rente ausbezahlt?

 

Sobald Sie das gesetzliche Regelrentenalter erreicht haben, können Sie in Rente gehen. Aber auch davor können Sie bereits in Frührente gehen, müssen dann aber mit diversen Abschlägen (siehe oben) rechnen. Die Auszahlung von Altersrenten, EU-Renten sowie Hinterbliebenenrenten (Witwen-/Waisenrenten) erfolgt dann in der Regel bargeldlos durch den Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung). Entsprechend wird eine Überweisung auf das Girokonto des Rentenempfängers vorgenommen – und zwar rückwirkend für den abgelaufenen Monat, am letzten Bankarbeitstag des Bezugsmonats.

 

Muss die gesetzliche Rente versteuert werden?

 

Sobald Ihre Rente den jährlichen Grundfreibetrag in Höhe von 9.744 Euro übersteigt, müssen Sie Ihre individuelle Rente versteuern. Jedoch gelten seit 2005 die sogenannten „Rentenfreibeträge“, die den Anteil betreffen, der von Ihrer Rente steuerfrei verbleibt. Dies sind aktuell (Stand: November 2021) genau 19 Prozent Ihres Bruttorenteneinkommens. Dieser Anteil dürfte in den kommenden Jahren sinken und im Jahre 2024 auf nur noch 16 Prozent fallen.

 

FAQ zum Thema gesetzliche Rente

 

  • Wie viel Rente erhalte ich?

Antwort: Die Rente setzt sich aus den von Ihnen gesammelten Rentenpunkten, multipliziert mit der Anzahl der Beschäftigungsjahre zusammen (abzüglich einiger Korrekturfaktoren). Insofern Sie aktuell das deutsche Durchschnittseinkommen (West) beziehen und 45 Jahre Beiträge einzahlen, so können Sie de facto mit 1.538,55 Euro (Brutto-)Rente rechnen.

 

  • Muss ich unbedingt Rentenversicherungsbeiträge zahlen?

Antwort: Ja. Insofern Sie Arbeitnehmer sind, so sind Sie gemäß der §§ 1 bis 7 SGB VI rentenversicherungspflichtig.

 

  • Muss ich als Minijobber Rentenversicherungsbeiträge zahlen?

Antwort: Ja. Für Minijobs muss ein 15-prozentiger Arbeitgeberanteil sowie ein 3,60-prozentiger Eigenanteil gezahlt werden (28).

 

  • Wie hoch ist das aktuelle Rentenniveau?

Antwort: Zum aktuellen Stand (November 2021) beträgt das durchschnittliche Rentenniveau circa 48,20 Prozent des letzten Nettoeinkommens.

 

Fazit zum Thema „Was muss ich rund um die gesetzliche Rente wissen?“

 

Sinkende Rentenniveaus und umfassendere Besteuerungen degradieren die gesetzliche Rente perspektivisch zu einem nicht mehr komplett den individuellen Lebensabend finanzierenden Einkommen. Als potenzieller Beitragszahler sollten Sie daher – abseits der gesetzlichen Rente – nach Möglichkeiten suchen, Ihre individuelle Rentenlücke zu schließen. Dies könnte zum Beispiel durch private Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen oder Kapitalanlagen in breit gefächerte ETF-Sparpläne geschehen. Letztere bieten eine durchschnittliche Rendite in Höhe von durchschnittlich 7,10 Prozent pro Jahr! Wird hier ein ausschüttender ETF gewählt, so bauen Sie sich nebenher Schritt für Schritt ein zusätzliches Einkommen fürs Alter auf. Abschließend möchten wir Ihnen zudem einen wichtigen Tipp mit auf den Weg geben: Lassen Sie sich zu Ihrer individuellen Rententhematik unbedingt auch von einem erfahrenen und unabhängigen Finanz- und Rentenexperten beraten!

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