Finanzen, Geld & Kapital

Was muss ich zum Thema Schulden wissen?


Schulden stellen in unserer konsumorientierten, westlichen Gesellschaft ein normales Instrument zur Erhaltung des individuellen Lebensstandards dar. Rund 29.230 Euro Schulden wies jeder Deutsche im Jahre 2020 im Schnitt auf. Demgegenüber stand im Jahre 2020 ein durchschnittliches Bruttogeldvermögen in Höhe von 58.000 Euro, beziehungsweise ein Nettogesamtvermögen in Höhe von 163.000 Euro je Haushalt. Besonders häufig nehmen Deutsche Kredite für Fahrzeugkäufe (34 Prozent), für den Möbelkauf (20 Prozent) sowie für den Kauf von Unterhaltungselektronik (18 Prozent) und für den Bau oder den Kauf von Immobilien (14 Prozent) auf. Viele Konsumenten verlieren jedoch schnell das „gesunde Maß“ für Schulden und neigen damit zur Überschuldung. Etwa jeder zehnte Erwachsene innerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann seinen Rechnungszahlungen auf Dauer nicht mehr nachkommen – denn etwa 9,90 Prozent aller Deutschen sind überschuldet. Die Gründe für die Überschuldung sind oftmals sehr unterschiedlich:

 

  • Arbeitslosigkeit (19,90 Prozent)
  • Sucht oder Erkrankung (16,30 Prozent)
  • unwirtschaftliche Haushaltsführung (14,30 Prozent)
  • Trennung, Scheidung oder Tod des Partners (12,50 Prozent)
  • niedriges Einkommen (8,70 Prozent)
  • gescheiterte Selbstständigkeit (8,30 Prozent)
  • Mithaftung und Bürgschaften (2,10 Prozent)
  • sonstige Gründe (17,90 Prozent)

 

Der nun folgende Artikel soll daher einmal alle wichtigen Informationen rund um die Themen Schulden, Überschuldung sowie Schuldenabbau liefern.

 

Was sind überhaupt Schulden?

 

Per definitionem handelt es sich bei Schulden um jegliche, finanzielle oder sachliche Verbindlichkeiten eines Schuldners gegenüber einem oder mehrerer Gläubiger. Hierunter fallen unter anderem Kredite, Steuerschulden sowie Sachschulden. Schulden sind übertragbar, weswegen die Erben von Schuldnern die entsprechenden Schulden des Erblassers in der Regel miterben. Jedoch steht Ihnen als potenziellem Erben frei, ob Sie das Erbe antreten oder dieses ausschlagen. Grundsätzlich gilt es dabei in zwei unterschiedliche Schuldenarten zu unterteilen:

 

  • Konsumschulden
  • Investitionsschulden

 

Per se sind Schulden an sich erstmal nichts Schlechtes. Jedoch gilt es speziell hier, dass einen Einklang zwischen Verschuldung, der individuellen Einkommenssituation und dem potenziell vorhandenen Vermögen zu finden. In den nun folgenden Unterabschnitten sollen die beiden Schuldenarten daher einmal genauer erklärt werden. Ferner soll der Begriff der Überschuldung definiert werden.

 

Unterschied Konsumschulden & Investitionsschulden

 

Bei Konsumschulden handelt es sich um Schulden, die für den Kauf von Konsumartikeln wie zum Beispiel Autos, Unterhaltungselektronik, Urlaubsreisen sowie Freizeitaktivitäten, Kleidung usw. gemacht werden. Dabei kann es sich beispielsweise um Käufe auf Rechnung, um direkte Ratenkredite oder um Finanzierungen handeln. Grundsätzlich handelt es sich bei Konsumartikeln also um Dinge, die der potenzielle Schuldner nicht unbedingt für seine individuelle Lebenssituation benötigt und sein finanzielles Budget übersteigen. Konsumartikel verlieren zudem mit der Zeit an Wert (aufgrund von Abnutzung oder Trendwechseln) und stellen damit keinen bleibenden Wert dar.

 

Im Gegensatz dazu stellen Investitionsschulden jene Schulden dar, die für den Kauf von Vermögenswerten eingegangen werden. Dabei kann es sich beispielsweise um Aktien, Immobilien, Schuldverschreibungen (Kredite an andere Personen) oder anderweitige Investitionen in ein eigenes Unternehmen oder die eigene Selbstständigkeit handeln. Wichtig ist hierbei, dass die Schulden nicht dem individuellen Konsum dienen, sondern einer Gewinnerzielungsabsicht, diese also einen perspektivischen Mehrwert für den Schuldner ausmachen. Denn durch diese so auf lange Sicht ein Einkommens- oder Vermögenszuwachs generiert werden.

 

Überschuldung

 

Der Begriff „Überschuldung“ beschreibt einen Zustand, bei dem die Schulden, beziehungsweise die Verbindlichkeiten des Schuldners dessen individuelle Vermögens- oder Einkommenssituation weit übersteigen. Dieser kann den sich aus seinen Schulden ergebenden Zahlungsverpflichtungen also nicht mehr nachkommen, sodass diese im schlimmsten Fall immer weiter ansteigen, ohne dass dieser neuen Schulden aufnimmt. Der Schuldner kann die Schulden dann also nicht mehr „nach eigenem Ermessen“ abtragen. Dieser Zustand wird auch als „Insolvenz“ (oder auch: „Zahlungsunfähigkeit“) bezeichnet.

 

Welche sind die wichtigsten Begriffe zum Thema Schulden?

 

Im Zusammenspiel mit dem Thema Schulden werden vielerorts Fachtermini genutzt. Diese betreffen sowohl die Art der Informationsübermittlung, als auch die Schuldeneinholung und die Einbeziehung Dritter in die Schuldentilgung. Anbei daher einmal die wichtigsten Begriffe zur Schuldenthematik:

 

  • Mahnbescheide
  • Vollstreckungsbescheide und Zwangsvollstreckung
  • Lohn- und Sachpfändungen
  • Eidesstattliche Versicherungen
  • Schulden durch Mithaftung [Bürgschaft]

 

Die oben genannten Begrifflichen möchten wir Ihnen innerhalb der nun folgenden Unterabschnitte gern einmal gründlich erklären.

 

Mahnbescheide

 

Ein Mahnbescheid geht Ihnen immer dann zu, insofern Sie mit Ihren Zahlungen im Rückstand sind, beziehungsweise nicht auf eine vorher erteilte, schriftliche Mahnung zur Begleichung Ihrer Schuldverpflichtungen reagiert haben. Ein Mahnbescheid wird vom Gläubiger bei dem für diesen zuständigen Amtsgericht erlassen. Dadurch handelt es sich bei einem Mahnbescheid dann um eine offizielle Zahlungsaufforderung – von Amts wegen – Ihnen gegenüber, nach der Sie Ihren individuellen Zahlungsverpflichtungen nachkommen müssen.

 

Vollstreckungsbescheide und Zwangsvollstreckung

 

Deutlich energischer wird die Schuldeneintreibung mithilfe eines Vollstreckungsbescheids, bei dem das für den Gläubiger zuständige Amtsgericht die Vollstreckung auf die Einholung der Schulden beim Schuldner erlässt. Hierfür werden die Schulden bei der Privatadresse des Schuldners mithilfe von Gerichtsvollziehern eingeholt und müssen an Ort und Stelle verrichtet werden. Da ein Vollstreckungsurteil von Gerichts wegen veranlasst wird, müssen hierfür mehrere Mahnbescheide durch den Schuldner unbeantwortet geblieben sein. Die Zwangsvollstreckung handelt es sich um die zwangsweise Vollstreckung von Sachtiteln wie beispielsweise Immobilien, Löhnen und Gehältern oder Kontoguthaben, die vom Gericht zur Schuldentilgung einbezogen oder veräußert werden.

 

Lohn- und Sachpfändungen

 

Die Lohnpfändung ist ein Zwangsvollstreckungsmittel, welches gemäß der Zivilprozessordnung (auch „ZPO“ genannt) durchgeführt werden kann, um Verbindlichkeiten des Schuldners dem Gläubiger gegenüber zu tilgen. Als vollstreckbarer Titel kommen hierfür die Lohn- oder Gehaltseingänge des Schuldners in Betracht. Hierfür kann sich das zuständige Amtsgericht des Gläubigers das Geld beim Arbeitgeber des Schuldners einholen, wodurch der Arbeitgeber natürlich zwangsläufig über die prekäre, finanzielle Situation des Schuldners (und Arbeitnehmers) informiert wird. Sachpfändungen hingegen stellen Wertgegenstände wie zum Beispiel Immobilien, Autos, Unterhaltungselektronik, Schmuckgegenstände oder Bankguthaben dar.

 

Eidesstattliche Versicherungen

 

Bei einer eidesstattlichen Versicherung handelt es sich um ein gerichtlich anerkanntes Beweisverfahren, welches vor allem im Rahmen der Zwangsvollstreckung von Schulden oder der Herausgabe von Sachgegenständen bei Sachpfändungen zum Einsatz kommt. Bei Geldforderungen kommt der § 802c Absatz 3 ZPO zum Einsatz, der besagt, dass der Schuldner ein Verzeichnis mit pfändbaren und unpfändbaren Vermögensbestandteilen erstellen muss und seine Angaben nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden sind. In Bezug auf Sachgegenstände sowie bewegliche Sachen muss der Gläubiger hingegen bescheinigen, dass dieser jene nicht besitze und dieser vom Schuldner auch noch nicht herausgegeben wurden.

 

Schulden durch Mithaftung [Bürgschaft]

 

Schulden durch Mithaftung entstehen immer dann, wenn der Schuldner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder Ehe sowie im familiären Verbund mit einem Dritten steht – zum Beispiel Ehepartner, Kinder oder eingetragene Lebenspartner. Durch eine Bürgschaft können sich Gläubiger ferner im Vorfeld der Kreditzuteilung absichern, dass der Kredit notfalls von einem Dritten (nämlich dem Bürgen) beglichen werden. Kommt es dann zu einem Zahlungsausfall durch den Schuldner, so muss automatisch der Bürge, beziehungsweise der Mithaftende für die Schulden aufkommen.

 

Was sind die Folgen einer Überschuldung?

 

Eine Überschuldung stellt einen ernstzunehmende, finanzielle Schieflage dar, welcher unbedingt gegen gearbeitet werden sollte. Denn diese kann schlimme private, als auch berufliche Folgen für den Schuldner haben. Hier einmal die typischen, unmittelbaren Folgen einer Überschuldung:

 

  • Sie erhalten einen schlechten SCHUFA-Score
  • Sie können in die Privatinsolvenz abrutschen
  • Sie erleiden einer Vielzahl an psychosozialen Problemen

 

Die oben genannten Problematiken im Zusammenspiel mit einer potenziellen Überschuldung möchten wir in den folgenden Unterabschnitten ebenfalls einmal detaillierter aufzeigen.

 

Schlechter SCHUFA-Score

 

Unter dem „SCHUFA-Score“ ist Ihr individuelles Kreditrating der SCHUFA (oder auch „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“) zu verstehen. Bei der SCHUFA handelt es sich um ein privatwirtschaftliches Unternehmen, welches seinen Vertragspartnern – unter anderem Banken, Versicherern und Händlern) verschiedenartige Auskünfte über das Zahlungsverhalten potenzieller Geschäftspartner erteilt. Dadurch können die Vertragspartner der SCHUFA unter Umständen vor großen, finanziellen Schäden (verursacht beispielsweise durch Zahlungs- oder Kreditausfälle) bewahrt werden. Kommen Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug oder sind Sie gar überschuldet aufgrund von offenen Rechnungen mit mehreren Vertragspartnern der SCHUFA, so leidet Ihr individuelles SCHUFA-Scoring darunter, wodurch Sie unter Umständen Probleme bekommen, perspektivisch weitere Verträge abzuschließen.

 

Privatinsolvenz

 

Die Privatinsolvenz stellt in der Bundesrepublik Deutschland ein Verfahren zur gerichtlichen Schuldenreduzierung dar, welches zwischen 3 und 6 Jahren Regellaufzeit aufweist. Innerhalb dieses Zeitraums wird dem Schuldner nur ein gewisser Erhaltungsbetrag seines Einkommens zugestanden, der Rest wird zur Schuldentilgung aufgewendet. Nach Ablauf der Regellaufzeit des Insolvenzverfahrens profitiert der Schuldner dann von einer potenziellen Restschuldbefreiung und ist damit schuldenfrei. Der gesetzlich zugestandene Freibetrag für Personen, die sich in Privatinsolvenz befinden, beläuft sich aktuell auf exakt 1.259,99 Euro netto (ohne Kinder).

 

Psychosoziale Probleme

 

Weitere Auswirkungen aufgrund von Überschuldung können psychosozialer Natur sein. Diese können sich wie folgt äußern:

 

  • keine Teilhabe mehr am gesellschaftlichen Leben
  • sozialer Abstieg
  • Depressionen
  • Suchtneigung (Alkohol, Zigaretten, Drogen usw.)
  • Lethargie
  • soziale Phobien

 

Wie kann ich Schulden abbauen?

 

Das Gute vorweg: Wer Schulden hat, der muss nicht verzweifeln, sondern kann diese oftmals selbstständig und unter Wahrung einiger Kniffe wieder abbauen. Das individuelle Ziel sollte dann die langfristige Schuldenfreiheit sein. Hier daher ein paar gute Möglichkeiten, um sich seiner Schulden zu entledigen:

 

  • ein Budget aufzustellen und unnötige Ausgaben streichen [+ das „3-Konten-Modell“ nutzen]
  • radikalen Konsumverzicht verüben
  • das individuelle Einkommen zu steigern [mit dem Ziel, seine Schulden schneller abbauen zu können]
  • gleichzeitig Geld investieren
  • eine professionelle Schuldnerberatung aufzusuchen

 

Erfahren Sie in den folgenden Unterabschnitten mehr zu den jeweiligen Taktiken.

 

Budget aufstellen [+ 3-Konten-Modell]

 

Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über Ihre individuellen Einnahmen und Ausgaben. Erstellen Sie sich dann ein Budget für Ihre fixen und variablen Kosten. Achten Sie dabei darauf, dass Ihr Budget natürlich geringer ausfällt, als Ihre Einnahmen. Nutzen Sie hierfür am besten das bewährte „3-Konten-Modell“:

 

  • ein Girokonto für den täglichen Zahlungsverkehr
  • ein Girokonto für Rücklagen, zum Sparen oder zur Schuldentilgung
  • ein Tagesgeldkonto zum Sparen oder zum Investieren

 

Nutzen Sie dann den Überschuss, der nach Abzug Ihres Budgets noch vorhanden ist, zur Schuldentilgung (oder noch anteilig zum Sparen oder Investieren). Führen Sie dann regelmäßig Buch über die Schuldenentwicklung.

 

Konsumverzicht

 

Üben Sie sich zudem im Konsumverzicht und kaufen Sie fortan nur noch Dinge, die Sie tatsächlich brauchen. Kaufen Sie nichts mehr auf Kredit und veräußern Sie nach Möglichkeit selten genutzte Dinge oder Dinge, mit denen Sie sich finanziell übernommen haben. Das so eingesparte, beziehungsweise verdiente Geld können Sie direkt zur individuellen Schuldentilgung aufwenden.

 

Einkommen steigern [und zum Schuldenabbau nutzen]

 

Auf direkte Weise können Sie Ihr Einkommen natürlich durch eine Lohn- oder Gehaltssteigerung oder durch den Wechsel in einen besser bezahlten Job steigern. Darüber hinaus können Berufstätige mithilfe einer geringfügigen Beschäftigung bis zu 450 Euro pro Kalenderjahr netto steuerfrei dazuverdienen. Das entspricht ganzen 5.400 Euro pro Jahr, die Sie zusätzlich zur Schuldentilgung verwenden könnten. Perspektivisch plant die Politik sogar eine Anhebung dieses Betrags auf 520 Euro, beziehungsweise 6.240 Euro pro Jahr! Darüber hinaus können Sie sich nebenberuflich selbstständig machen oder eine unternehmerische Tätigkeit aufbauen, um Ihr Einkommen zu steigern.

 

Gleichzeitiges Investieren

 

Indem Sie gleichzeitig geringe Geldbeträge investieren, mildern Sie die schlechten Auswirkungen der Überschuldung mehr und mehr ab. Denn anders als bei der Verschuldung arbeitet der Zinseszins beim Investieren für und nicht gegen Sie! Wer in den letzten 20 Jahren in breitgefächerte Welt-ETFs (oder auch: „Exchange Traded Funds“) investiert hatte, der konnte sich über eine durchschnittliche Rendite in Höhe von satten 8,00 Prozent pro Jahr freuen! Zum Vergleich: Der durchschnittliche Ratenkreditzins lag im Jahre 2020 in Deutschland bei 4,78 Prozent!

 

Schuldnerberatung

 

Hilft alles nichts, bleibt häufig nur noch der Gang zu einer professionellen Schuldnerberatung, die über sämtliche Möglichkeiten und die nächsten Schritte der Entschuldung aufklären. Als wäre die Situation nicht schon schlimm genug, so gibt es speziell in diesem Bereich auch „schwarze Schafe“. Achten Sie daher darauf, dass Sie eine seriöse Schuldnerberatung aufsuchen. Alternativ können Sie auch öffentliche Beratungen wie beispielsweise die kostenlosen Schuldnerberatungen der CARITAS aufsuchen.

 

FAQ zum Thema Schulden

 

  • Ab wann gelte ich als „überschuldet“?

Antwort: Sobald Ihre individuellen Einnahmen nicht mehr ausreichen, um Ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, sind Sie überschuldet.

 

  • Welche negativen Folgen resultieren aus einer Überschuldung?

Antwort: Sie erhalten zunächst einen negativen SCHUFA-Score, welcher Ihnen künftige Vertragsabschlüsse erschweren wird. Im weiteren Verlauf können Sie privatinsolvent werden und darüber hinaus psychosoziale Probleme bekommen.

 

  • Kann mein Eigentum zur Begleichung von Schulden gepfändet werden?

Antwort: Ja. Insofern es sich um pfändbares Einkommen handelt, kann das für den Gläubiger zuständige Amtsgericht eine Zwangsvollstreckung veranlassen, bei welcher Ihr Sach- und Geldeigentum im Sinne der Schuldentilgung gepfändet wird.

 

Fazit zum Thema „Was muss ich zum Thema Schulden wissen?“

 

Wir raten Ihnen in erster Linie dazu, Ihre individuelle Schuldensituation ernst zu nehmen und sich unter Umständen professionelle Hilfe zu holen, um Ihre Schulden perspektivisch vollständig zu tilgen. Sollten Sie jedoch der Gläubiger sein, so stehen Ihnen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland eine Vielzahl an Möglichkeiten wie zum Beispiel Mahnung, Zwangsvollstreckung oder gar Pfändung zur Verfügung, um an Ihr Geld zu kommen. Darüber hinaus gilt folgende Gleichung: Investitionen sind das beste Mittel gegen Schulden! Achten Sie also darauf, dass Sie nie mehr ausgeben, als Sie tatsächlich einnehmen und investieren Sie stur und stetig einen kleinen Betrag Ihres Einkommens in verschiedene Vermögenswerte (wie zum Beispiel Aktien, Immobilien oder Edelmetalle). Das wird Ihnen nicht nur dabei helfen, potenzielle Schulden abzubauen, sondern diese künftig auch gar nicht erst mehr entstehen lassen! Wir wünschen Ihnen jedenfalls viel Erfolg dabei!

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