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Schülerkonto und Studentenkonto eröffnen: So geht’s


Schüler- und Studentenkonto
Schüler- und Studentenkonto

Schüler und Studenten haben meist ein geringes oder gar kein Einkommen. Entsprechend schwer fällt es für diese Altersgruppe häufig, das perfekte Girokonto für die eigenen Ansprüche zu finden. Ein passendes Konto ist auch heute noch kostenlos, verfügt über ein hohes Maß an Sicherheit und sorgt für finanziellen Spielraum im Rahmen der eigenen Verhältnisse.

Schüler unter 18 Jahren können sogenannte Taschengeldkonten eröffnen, die ähnlich wie ein Girokonto funktionieren, jedoch an keine regelmäßigen Geldeingänge gebunden sind. Die Kinder und Jugendlichen können sich von ihren Eltern das Taschengeld, Geldgeschenke von Verwandten oder Einkünfte aus Ferienjobs auf das Konto überweisen lassen. Abhängig von der Bank variiert das Mindestalter zwischen 7, 12 und 14 Jahren. Zur Eröffnung eines Schülerkontos müssen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten des Schülers eine Vollmacht unterschreiben.

So funktioniert ein Schülerkonto

Die jungen Kontoinhaber haben vollen Zugriff auf das Konto, können Überweisungen tätigen oder Lastschriften veranlassen. Einen Dispo erhalten sie jedoch nicht, ebenso keine vollwertige Maestro- oder Kreditkarte. Die Bezahlfunktion über den Chip auf der Girocard des Schülerkontos wird von den Banken jedoch bereitgestellt. Eine Überziehung ist beim Bezahlen allerdings nicht möglich.

Befindet sich auf dem Konto beispielsweise ein Guthaben von 20 Euro und der Schüler kauft etwas für 21 Euro, wird der Bezahlvorgang mit der Karte abgebrochen. Passend zum Konto bieten viele Banken auch eine Prepaid-Kreditkarte an, die ebenso wie das Konto auf Guthabenbasis funktioniert.

Für ein Schülerkonto gelten folgende Voraussetzungen:

  • Mindestalter, je nach Bank, 7, 12 oder 14 Jahre
  • Unterschrift beider Elternteile

Bitte beachten: Auch wenn die Eltern geschieden sind, müssen beide Elternteile die Unterlager zur Eröffnung des Schülerkontos unterschreiben. Das gilt allerdings nur, wenn ein gemeinsames Sorgerecht besteht. Alleiniges Sorgerecht muss nachgewiesen werden (z.B. per Scheidungsurteil).

Wird das Schülerkonto bei einer Filialbank eröffnet, müssen Geburtsurkunde oder Kinderausweis vorgelegt werden. Bei einer Online-Eröffnung werden die Kopie der Geburtsurkunde dem Antrag beigefügt (bei geschiedenen Eltern die entsprechenden o.g. Nachweise). Die Legitimation erfolgt per PostIdent durch einen Elternteil. Jugendlich ab 16 Jahre dürfen das PostIdent-Verfahren selbst durchführen.

Online ein Studentenkonto eröffnen

Als Student sind Sie für Banken der Kunde der Zukunft sind. Da sie nach dem Studium über ein ansprechendes Einkommen verfügen, möchten die Banken Sie natürlich frühzeitig an sich binden. Deshalb bieten Sie Ihnen spezielle Studentenkonten an, die meistens bessere Konditionen beinhalten als die herkömmlichen kostenlosen Girokonten. So gibt es das Konto komplett gebührenfrei inklusive Dispositionskredit mit meist großzügigem Kreditrahmen zu niedrigem Zinssatz sowie einer kostenlose Kreditkarte, deren Kreditahmen in der Regel maximal 1000 Euro beträgt.

Der Dispo wird – wenn Sie ein Studentenkonto eröffnen – allerdings nur dann eingeräumt, wenn Sie über ein regelmäßiges monatliches Einkommen verfügen (zum Beispiel BAföG, Nebenjob, Unterhaltszahlungen der Eltern etc.). Ein monatlicher Mindestgeldeingang ist bei der Eröffnung eines Studentenkontos jedoch nicht notwendig.

Voraussetzungen für die Kontoeröffnung

Das Eröffnen eines Studentenkontos ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft, die bei den meisten Banken kumuliert vorliegen müssen.

Für die Eröffnung eines Studentenkontos gelten folgende Voraussetzungen:

  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Höchstalter, abhängig von der Bank, 25 bis 30 Jahre
  • bei Antrag auf Dispo Nachweis eines regelmäßigen Einkommens (BAföG, Nebenjob etc.)

Wenn Sie ein Studentenkonto eröffnen möchten, können Sie das entweder in einer Bank- oder Sparkassenfiliale an Ihrem Studienort tun oder bei einer Direktbank im Internet. Für die Eröffnung des Kontos vor Ort benötigt die Bank Ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung sowie Ihren Personalausweis.

Wenn Sie sich für eine Direktbank entscheiden, müssen Sie sich per Post-Ident-Verfahren legitimieren. Drucken Sie den online ausgefüllten Kontoantrag aus, unterschreiben Sie ihn und fügen Sie eine Kopie Ihrer Immatrikulationsbescheinigung bei. Mit den Unterlagen und Ihrem Personalausweis gehen Sie zu einer Postfiliale, wo der Schalterbeamte Sie anhand Ihres Personalausweises identifiziert und die Angaben im Ausweis auf das Post-Ident-Formular überträgt.

Anschließend leitet er sämtliche Unterlagen portofrei an die Direktbank weiter. Wenige Tage später erhalten Sie alle Unterlager per Post und Ihr Studentenkonto ist eröffnet.

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