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So wichtig ist ein P Konto in schwierigen Zeiten


P Konto mit Freibetrag im Detail
P Konto mit Freibetrag im Detail

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist ein Pfändungsschutzkonto / P Konto wichtiger denn je. Jedem Kontoinhaber steht die Möglichkeit offen, sein Girokonto in ein P Konto (Pfändungsschutzkonto) umzuwandeln. Das P Konto ist ebenfalls ein Girokonto, mit dem normale Bankgeschäfte abgewickelt werden können. Seine Besonderheit ist, dass es bei einer Kontopfändung unbürokratischen Schutz bietet.

Dieser sogenannte Basisschutz ist mit einem Guthaben von 1.045,04 Euro angegeben. Somit sind mit einem P Konto Renten, Arbeitsentgelte und Sozialleistungen geschützt, ebenso finanzielle Unterstützungen durch dritte Personen. Steht eine Kontopfändung an, so besteht Zugang zu den rechtlich geschützten Freibeträgen, um beispielsweise Überweisungen zu tätigen. Anzumerken ist allerdings, dass ein P Konto Freibetrag nur dann genutzt werden soll, wenn Pfändungen anstehen.

Ein P Konto Freibetrag mit Freibetrag?

Ein P Konto, das schwarze Zahlen schreibt, ist nicht sinnvoll, da es doch gewisse Einschränkungen bei dem P Konto Freibetrag gibt. Jeder Kontoberechtigte darf weiterhin nur ein P Konto führen.

Besitzt eine Person mehr als ein P Konto, so kann das sogar als Straftat geahndet werden. So bezieht sich der gesetzlicheAnspruch nur auf ein einziges bestehendes P Konto. Das P Konto mit Freibetrag muss vom Benutzer selbst eingerichtet werden bzw. vom Girokonto zum P Konto umgeschrieben werden. Entsprechende Anträge gibt es beim Bankinstitut.

Die Umschreibung eines Girokontos auf ein P Konto muss – anders als die Kontoführung – kostenlos sein. Allerdings darf diese nicht teurer ausgelegt werden als das vorher der Fall war. Nach vier Geschäftstagen muss die Umschreibung vollzogen sein. Da es sich um ein komplexes Thema handelt, ist es ratsam, sich umfassend schlau zu lesen.

Das ist heutzutage relativ unproblematisch: Die Zeiten, in denen sehr teure Fachlektüre im Buchgeschäft gekauft werden musste, sind glücklicherweise vorbei. Heute ist sehr viel Fachwissen online schnell verfügbar. Für ein oftmals geringeres Entgelt im Vergleich zur Printversion sind E-Books eine unkomplizierte und vor allem schnell verfügbare Alternative, um sein Wissen über spezielle Fachthemen wie etwa Finanzgeschäfte zu erweitern.

Praktisch ist in Bezug auf ein solch komplexes Thema, dass sich die zusammengehörige Literatur in der Online-Bibliothek thematisch passend zusammenstellen lässt – so befindet sich das Lexikon der Fachbegriffe direkt neben dem aktuellen Praxis-Ratgeber zum Leben mit einem schmalen Geldbeutel.

Der Grundfreibetrag kann erhöht werden

Der Grundfreibetrag kann bei einem P Konto Freibetrag um weitere Freibeträge erhöht werden bzw. können weitere Beträge geschützt werden. So können Kindergeld, Unterhaltsverpflichtungen sowie Sozialleistungen den Grundfreibetrag um einige Freibeträge erhöhen. Die Höhe des Freibetrages für die Person, die einen gesetzlichen Unterhalt bezieht (das können Kinder oder der Ehepartner sein) ist mit 393,30 Euro veranschlagt. Weitere Freibeträge werden für weitere Unterhaltsberechtigte in Höhe von jeweils 219,12 Euro geleistet.

Die Freibeträge haben bei Unterhaltspflicht folgende Höhe:

  • Für 1 Person 1.438,34 Euro
  • Für 2 Personen 1.657,46 Euro
  • Für 3 Personen 1.876,58 Euro
  • Für 4 Personen 2.095,70 Euro
  • Für 5 Personen 2.314,82 Euro.

Um diese Freibeträge eintragen zu lassen, muss der Kontoinhaber bei der Bank eine Bescheinigung vorlegen, dass es sich um geschützte Freibeträge handelt. So können Arbeitgeber, Sozialträger, Familienkassen aber auch Verbraucherinsolvenzberatungsstellen oder Rechtsanwälte eine solche Bescheinigung ausstellen. Darüber hinaus kann sie beim Vollstreckungsgericht beantragt werden. Dies wäre auch die Anlaufstelle, wenn die Bank die vorgelegten Bescheinigungen der anderen Ämter nicht akzeptiert. Besteht Mehraufwand wegen gesundheitlicher Probleme, so kann auch das zu einer Erhöhung der Freibeträge führen.

P Konto mit Freibetrag: Andauernde Unpfändbarkeit

Erhält der Kontoinhaber ständig Einkommen, das unterhalb des Freibetrages liegt, so kann beim Vollstreckungsgericht eine Anordnung auf Unpfändbarkeit des Kontos beantragt werden. Das Konto erfährt keinerlei Einzüge, es ist praktisch frei und anstehende Pfändungen sind wirkungslos. Das allerdings kann nur auf zwölf Monate festgelegt werden. Die Bank braucht die Freibeträge nicht zu beachten und auch keine Überwachungen durchzuführen. Für alle Personen, die nur geringe Einkünfte erhalten, ist diese Maßnahme sinnvoll. Ebenso bei denjenigen, bei denen eine Doppelpfändung von Lohn und Konto im Raum steht.

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